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Laserepilation
21. Dezember 2016 - Prof. Christian Raulin

Übermäßiger Haarwuchs im Gesicht und am Körper wird oft als erhebliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens empfunden. In manchen Fällen liegt jedoch darüber hinaus eine medizinische Indikation vor. Die Behandlung - heute vorzugsweise mit dem Laser - gehört in die Hände der Dermatologin bzw. des Dermatologen als den Hautexperten. Die Laserepilation wird meist als ästhetisches Verfahren eingesetzt. Neben kosmetischen gibt es aber auch medizinische Gründe für eine Laserepilation, erklärt Professor Dr. Christian Raulin, Leiter der Laserklinik Karlsruhe und Mitglied des Expertenrates von Haarerkrankungen.de. Dazu zählt die Behandlung der Gesichtsbehaarung bei Transsexuellen. Im Rahmen einer Geschlechtsumwandlung werden die Kosten für eine Laserepilation auf Antrag im Einzelfall meist von den Krankenkassen getragen. Ein weiteres medizinisches Einsatzgebiet der Laserepilation sind Haarwuchs an transplantierten Hautarealen nach operativen Eingriffen. Auch bei einer Neigung zu einwachsenden Haaren kann eine Laserepilation medizinisch sinnvoll sein. Denn wachsen Haare beispielsweise in der Gesäßfalte, Leiste oder Achselhöhle in die Tiefe, kann es zu chronischen Entzündungen und Abszessen kommen. Durch die Laserepilation kann dies verhindert werden.

Eine große psychische Belastung für Frauen kann ein sogenannter "Damenbart" an Oberlippe, Wange oder Kinn sein. Für die Patientin könne es sich lohnen, mit der Krankenkasse die Kostenübernahme für eine Laserepilation abzuklären, so Professor Raulin. Bei Frauen mit einem männlichen Behaarungsmuster ist es mit der Haarentfernung allein allerdings nicht getan; mögliche hormonelle Ursachen müssen untersucht und eventuell behandelt werden. Eine Laserepilation aus kosmetischen Gründen, beispielsweise von Achselhöhlen, Beinen oder Bikinizone, ist dagegen stets eine ästhetische Wunschleistung und damit eine Selbstzahlerleistung. Patienten, die sich schon durch feinste Flaumhärchen regelrecht entstellt fühlen und völlige Haarfreiheit von Kopf bis Fuß für unerlässlich halten, sind allerdings kein Fall für eine Laserepilation, betont Professor Raulin. Hier liege der Verdacht auf eine Dysmorphophobie nahe, bei der psychologische Unterstützung anzuraten ist.

Sowohl eine Laserepilation aus medizinischen als auch aus kosmetischen Gründen erfordert viel hautärztliche Expertise, erklärt Professor Raulin. Der Dermatologe wird zunächst beurteilen, ob der Hautzustand eine Epilation erlaubt. Im Bereich von Hautinfektionen, vielen Muttermalen oder auf Tattoos darf keine Laserepilation durchgeführt werden. Weiße Haare sprechen auf die Laserepilation nicht an. Die Zerstörung der Wachstumszone des Haars, auf die die Laserepilation abzielt, gelingt in der Regel um so besser, je dunkler und kräftiger die Haare sind, da die Laserenergie durch das Farbpigment im Haarschaft in die Haarwurzel geleitet wird. Mit dem Laser lassen sich nur Haare in der Wachstumsphase erfassen. Aus Haarwurzeln, die während der Laseranwendung in der Ruhephase waren, können daher nach einiger Zeit Härchen sprießen. Für den Patienten ist es daher wichtig zu wissen, dass die Behandlung mehrfach wiederholt werden muss, um eine zufriedenstellende Haarreduktion zu erzielen.

In Hautarztpraxen werden zur Epilation unterschiedliche Technologien eingesetzt, insbesondere Dioden-, Alexandrit- und Nd:YAG-Laser oder auch die IPL (intense pulsed light)-Technologie. IPL-Geräte sollten bei dunklen Hauttypen nicht angewendet werden. Der Nd:YAG-Laser ist dagegen für alle Hauttypen geeignet. Es reiche jedoch nicht, sich auf die Technik zu verlassen, so Prof. Raulin. Bei der Anwendung sei viel Fachkenntnis nötig. Spezielle Zertifizierungen und Schulungen der Mitarbeiter in der Hautarztpraxis gewährleisten optimale Ergebnisse bei maximaler Sicherheit. Kommt es dennoch zu Nebenwirkungen wie Pigmentverschiebungen, ist der Patient bei Haftungsfragen in der Hautarztpraxis versicherungsrechtlich abgesichert - im Gegensatz zu manchen nicht-ärztlichen Behandlungsstudios. IPL-Geräte, wie sie auch in Kosmetikstudios eingesetzt werden, sind zwar leistungsschwächer als Lasergeräte in der Hautarztpraxis, bei unsachgemäßer Anwendung kann es jedoch auch hiermit z.B. zu Hautverbrennungen kommen.

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