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Zulassung von Baricitinib für Jugendliche ab 12 Jahren mit schwerem kreisrundem Haarausfall
14. Juni 2026 - Dr. A. Finner, Dr. U. Schwichtenberg

Für Jugendliche mit schwerer Alopecia areata gibt es eine wichtige Neuerung: Die Europäische Kommission hat den Wirkstoff Baricitinib (Handelsname Olumiant®) für die Behandlung von Jugendlichen ab 12 Jahren zugelassen. Damit steht erstmals in vielen europäischen Ländern eine weitere gezielte Therapieoption für junge Betroffene zur Verfügung. Baricitinib gehört zur Gruppe der sogenannten Januskinase-Inhibitoren (JAK-Inhibitoren). Diese Medikamente greifen in fehlgeleitete Immunreaktionen ein, die bei der Alopecia areata die Haarwurzeln angreifen und so den Haarverlust verursachen. 
 
Die Zulassung basiert auf den Ergebnissen der Phase-III-Studie BRAVE-AA-PEDS, der bislang größten klinischen Untersuchung speziell bei Kindern und Jugendlichen mit schwerer Alopecia areata. Dabei erhielten die Teilnehmer einmal täglich eine Tablette mit Baricitinib oder ein Scheinmedikament (Placebo). Nach 36 Wochen zeigte sich ein deutlicher Behandlungseffekt: Rund 42 % der Jugendlichen unter 4 mg Baricitinib und 27 % unter 2 mg erreichten eine Kopfhaarabdeckung von mindestens 80 %. In der Placebo-Gruppe gelang dies lediglich 4,5 % der Teilnehmer. Außerdem erreichte etwa ein Drittel der behandelten Jugendlichen nahezu vollständigen Haarwuchs auf der Kopfhaut, und bei etwa der Hälfte besserten sich auch die Augenbrauen deutlich. 
 
Besonders interessant sind die Langzeitdaten über ein Jahr. Sie zeigen, dass sich die Behandlungserfolge mit fortgesetzter Therapie weiter verbessern können. Mehr als die Hälfte der Jugendlichen, die mit 4 mg Baricitinib behandelt wurden, erreichte nach 52 Wochen ein erfolgreiches Nachwachsen der Kopfhaare. Bei Patienten, die zu Beginn noch über einen Teil ihrer Kopfbehaarung verfügten, lag die Erfolgsrate sogar bei 71 %. 
 
Baricitinib ist kein neues Medikament. Baricitinib wird bereits seit mehreren Jahren erfolgreich bei anderen Erkrankungen eingesetzt, darunter rheumatoide Arthritis, Neurodermitis und seit einigen Jahren auch bei Erwachsenen mit schwerer Alopecia areata. Dadurch liegen inzwischen umfangreiche Erfahrungen zur Wirksamkeit und Sicherheit des Wirkstoffs vor. Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) weist darauf hin, dass das Sicherheitsprofil bei Jugendlichen insgesamt mit dem bei Erwachsenen vergleichbar ist. Häufiger beobachtet wurden bei Jugendlichen allerdings Akne und vorübergehende Veränderungen bestimmter Blutwerte. 
 
Schwere Alopecia areata tritt oft bereits im Kindes- oder Jugendalter auf und kann die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen. Sichtbarer Haarverlust belastet viele Jugendliche psychisch und kann das Selbstbewusstsein sowie soziale Kontakte beeinflussen. Die Studienergebnisse zeigen, dass moderne zielgerichtete Therapien heute bei einem relevanten Teil der Betroffenen ein deutliches und teilweise nahezu vollständiges Nachwachsen der Haare ermöglichen können. 
 
Das große Problem für Betroffene ist weiterhin die Kostenfrage. Obwohl Baricitinib für die Behandlung schwerer Alopecia areata zugelassen ist, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Therapie in der Regel nicht. Hintergrund ist § 34 Abs. 1 SGB V, der Arzneimittel von der Erstattung ausschließt, wenn sie überwiegend der Verbesserung des Haarwuchses dienen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) und die Sozialgerichte sind an diese gesetzliche Vorgabe gebunden. So stellte das Bundessozialgericht bereits 2012 klar, dass bei solchen Arzneimitteln kein Ermessensspielraum besteht. Auch neuere Entscheidungen und Beschlüsse bestätigen, dass Medikamente gegen Alopecia areata trotz des anerkannten Krankheitswertes der Erkrankung rechtlich als sogenannte „Lifestyle-Arzneimittel“ gelten können, wenn ihr Behandlungsziel im Nachwachsen der Haare besteht. Daher müssen die meisten Patientinnen und Patienten die Therapie selbst finanzieren. Da die monatlichen Kosten für Baricitinib je nach Dosierung und Apotheke im Bereich von deutlich über 1.000 Euro liegen können, ist eine langfristige Behandlung für die Betroffenen praktisch nicht bezahlbar. Einzelne Anträge auf Kostenübernahme sind zwar möglich, werden aufgrund der geltenden Rechtslage jedoch meist abgelehnt.
 
Dr. Andreas Finner (www.trichomed.com), Dr. Uwe Schwichtenberg (www.Derma-Nord.de)

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