Thema: Fynzur angabepflichtig?
2024-04-08
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Autor: Manfred |
Oft heißt es ja in Fragebögen von Ärzten und Versicherungen: "Nehmen Sie im Moment irgendwelche Medikamente ein?". Trifft diese Frage auch auf eine topische Variante des Medikaments zu, da es doch eigentlich keine "Einnahme" darstellt, oder? Ist Fynzur ein Medikament welches man "einnimmt"? Davon mal abgesehen, dass die Angabe auch im eigenen Interesse einer Behandlung stattfinden sollte (z.b. bei einer Prostatauntersuchung), so sehe ich die Angabe bei z.b. bei einem Zahnarzt als eher fragwürdig. Schließlich können durch diese Angaben unter Umständen auch Nachteile entstehen (Thema Versicherungen etc.). |
Dr. Andreas Finner Experte Beiträge:1279 | 2024-04-11 |
Guten Tag, das Mittel sollte nicht vom Zahnarzt, sondern dem behandelnden Hautarzt in einer Haarsprechstunde verschrieben werden. Sie sollten dort nichts verheimlichen, aber können den Arzt darauf hinweisen, dass bestimmte Details nicht weitergegeben werden. Mit freundlichen Grüßen, Dr. Finner |
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