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Expertenrat zur Entfernung unerwünschter Gesichtsbehaarung bei Frauen

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Thema: Erstattungsfähigkeit von Vaniqa
2007-05-15
Autor:
Haarig
Bitte beachten Sie die oben genannten Hinweise!


Wird eine Behandlung mit Vaniqa bei der Indikation Hirsutismus von der GKV (hier z.B. DAK) übernommen?

Priv. Doz. Dr. Christian Kunte

Experte
Beiträge:98
2007-05-20
Sehr geehrte Haarig,

da es sich bei einer verstärkten Gesichtsbeharrung in aller Regel um keinen krankhaften Zustand handelt, sondern um ein kosmetisches Problem erstatten die gesetzlichen Krankenkassen diese Therapie in aller Regel nicht.
Bei sehr schweren und anders nicht behandelbaren Formen des Hirsutismus könnten Sie einen Versuch über ein Attest Ihres behandelnden Arztes unternehmen und bei Ihrer Krankenkasse einen Kostenübernahmeantrag stellen. Photografien sind immer hilfreich. Die Aussichten für die Kostenerstattung sind sicher gering.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. C. Kunte

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