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Expertenrat zum anlagebedingten Haarausfall des Mannes

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Thema: Anwendungsmenge Rogaine Foam
2012-07-25
Autor:
finpe
Ich benutze seit einiger Zeit den Rogaine Foam, da sich nach längerer Anwendung der Regaine Lösung ein seborrhoisches Ekzem auf meiner Kopfhaut entwickelt hat. Das Ekzem ist seit der Anwendung des Schaums nach und nach verschwunden - bei mir ist der Schaum also deutlich verträglicher als die Lösung.
Zu dem Schaum nun folgende Frage: Die offizielle Anwendungsempfehlung von einer halben Kappe pro Anwendung morgens und abends bezieht sich auf den "Vertex". Ich will jedoch den Schaum für den gesamten Teil der Kopfhaut nutzen, der vom Haarausfall betroffen ist. Ich benutze deshalb zweimal am Tag deutlich mehr als die halbe Kappe (mindestens eine komplette Kappe).
Gibt es hier irgendwelche Bedenken bezüglich der Anwendungsmenge bzw. gibt es etwas bei der großflächigeren Anwendung - über den Vertex hinaus - zu beachten?

Vielen Dank im Voraus für die Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Uwe Schwichtenberg

Experte
Beiträge:729
2012-07-26
Sehr geehrter Fragesteller

Der Schaum ist sehr ergiebig. Die betroffenen Areale können ja nur Vertex und Scheitelregion bis zu den Geheimratsecken sein. Das sollte zumindest mit einer kompletten Kappe möglich sein. Anderenfalls geht vielleicht bei Ihnen einiges in den Haaren verloren. Manche meiner Patienten verwenden dann einen Watteträger/Q-Tip zur Verteilung des Schaumes, andere bevorzugen jedoch die Verteilung mit den Fingern. Die unerwünschten Wirkungen der Regainelösung betreffen vor allem die Reizwirkung auf der Kopfhaut. Diese ist beim Schaum, wie auch von Ihnen beobachtet, geringer. Hier spricht also nichts gegen eine Verwendung einer größeren Menge. Die Aufnahme des Wirkstoffes in den Körper aus dem Schaum ist geringer, als bei der Lösung. Hinsichtlich systemischer unerwünschter Wirkungen, die ohnehin sehr selten sind, ist beim Schaum die Sicherheit also größer als bei der Lösung. Also auch hier kein Einwand gegen die Verwendung etwas größerer Mengen. Natürlich sollten Sie immer dann, wenn Sie von den Anweisungen der Packungsbeilage abweichen, dies mit ihrem behandelnden Arzt besprechen.

Ihr Dr. Uwe Schwichtenberg

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