Thema: Alopezia aerata Leistungsübernahme
2018-07-06
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Autor: Duplo |
Guten Tag, Bei mir wurde von einem Hautarzt/haarspezialist die Diagnose Alopecia areata gestellt. ich wurde untersucht, beraten und behandelt mit Volon A. ( mehrfach in Abständen) Meine private KV verweigert die Leistung mit dem Hinweis dass es sich nicht um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit handelt. Sie verweigert trotz Stellungnahme meines Artzes. Sie will nur leisten, wenn ein fachärztlicher Nachweis über psychische Anpassungstörung, Depression vorgelegt wird. Haben Sie hier aus eigener Erfahrung einen Rat mit welchen handfesten Argumenten man die PKV zur Leistung bewegen kann? Oder gibt es hier Ggf. Leitlinien? Vielen Dank |
Dr. Uwe Schwichtenberg Experte Beiträge:136 | 2018-07-16 |
Sehr geehrter Fragesteller Das ist bei uns bisher nicht vorgekommen. Eine Leitlinie gibt es nicht. M.E. handelt es sich bei der A. areata unstrittig um eine Krankheit und nicht um ein "lifestyle Phänomen". Streiten kann man, ob bei einer geringen Ausprägung schon eine krankheitswertige Störung vorliegt und ob die getroffenen Maßnahmen angemessen sind. Erfahrungsgemäß kann ein Bild oder die persönliche Vorstellung den jeweiligen Sachbearbeiter am ehesten überzeugen, dass es nicht nur um "Schönheit" geht. Ihr Dr. Uwe Schwichtenberg |
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